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Was ist eine Energieberatung für Nichtwohngebäude?

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Institutionen, die ihre Gebäude energetisch optimieren und staatliche Förderungen gezielt nutzen möchten. Sie erhalten eine fundierte Analyse, ein maßgeschneidertes Maßnahmenkonzept und umfassende Unterstützung bei der Planung und Umsetzung – normgerecht, wirtschaftlich und unabhängig.

Energieeffizienz in Unternehmen und öffentlichen Gebäuden

Schrittweise und effizient modernisieren

Ob Bürogebäude, Produktionshalle, Schule oder Verwaltungsgebäude – Nichtwohngebäude verbrauchen große Mengen Energie.


Die professionelle Energieberatung deckt Einsparpotenziale auf, liefert konkrete Sanierungskonzepte und stellt die Weichen für eine förderfähige, zukunftssichere Gebäudenutzung.


Als Energieeffizienz-Experte für bestehende Nichtwohngebäude nach § 88 GEG unterstütze ich Sie mit Erfahrung, Systematik und technischem Know-how.

Ihre Vorteile:

Identifikation aller energetischen Schwachstellen

Maßgeschneiderte Sanierungsmaßnahmen nach DIN V 18599

Detaillierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Amortisationsrechnung

Direkter Zugang zu Förderprogrammen (BAFA, KfW, BEG NWG)

Auch für kommunale Gebäude, Vereine oder freie Träger geeignet


Praxisbeispiel: Energieberatung für ein Verwaltungsgebäude

Ein kommunales Verwaltungsgebäude aus den 1990er Jahren sollte energetisch modernisiert werden. Ziel war die Reduktion der Betriebskosten, Erhöhung des Nutzerkomforts und die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (GEG).


Analyse & Empfehlung:


  • Wärmeschutzdefizite im Dach- und Fensterbereich
  • veraltete Ölheizung mit hohem Verbrauch
  • ineffiziente Innenbeleuchtung mit Leuchtstoffröhren


Maßnahmenvorschlag:


  • Dämmung oberste Geschossdecke, Austausch Fenster → 30 % Einsparung
  • Wärmepumpe mit Gas-Brennwert-Spitzenlast → 40 % CO₂-Reduktion
  • LED-System mit Präsenzsteuerung → Amortisation in 3 Jahren


Förderung:


  • BAFA-Zuschuss: 40 % für Technik + Gebäudehülle
  • Bonus für Kommunen +15 %
  • Gesamte Investition zu 55 % bezuschusst

Was wird bei einer Energieberatung für Nichtwohngebäude geprüft?

Eine qualifizierte Energieberatung untersucht den energetischen Zustand des gesamten Gebäudes – von der Gebäudehülle über die technische Ausstattung bis zum Nutzerverhalten. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit und Förderfähigkeit.


Typische Prüfpunkte:


  • Wärmeschutz von Außenwänden, Dach, Boden, Fenster & Türen
  • Heizungs- und Lüftungssysteme inkl. Hydraulik & Regelung
  • Beleuchtung (z. B. Hallen-, Büro- oder Sicherheitsbeleuchtung)
  • Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie, PV, Wärmepumpe)
  • Energieverbrauchs- und Betriebskostenanalyse
  • Vergleich mit ähnlichen Gebäuden (Benchmarking)
 

Zielgerichtete Sanierung mit maximaler Förderung

Förderprogramme für gewerbliche & kommunale Gebäude optimal nutzen

Sanierungsmaßnahmen an Nichtwohngebäuden können mit bis zu 45 % bezuschusst werden – vorausgesetzt, sie sind technisch effizient, wirtschaftlich sinnvoll und formal korrekt beantragt.


Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess: von der Erstanalyse über das energetische Konzept bis zum fertigen Förderantrag.

Beispiele förderfähiger Maßnahmen:


  • Wärmedämmung der Gebäudehülle
  • Austausch ineffizienter Heiz- und Kühltechnik
  • Beleuchtungssanierung (z. B. LED mit Tageslicht- & Präsenzsteuerung)
  • Gebäudeautomation und MSR-Technik
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Integration von Photovoltaik oder Solarthermie


Wichtig: Fördermittel sind vor Umsetzung der Maßnahme zu beantragen – mit Nachweis durch einen Energieeffizienz-Experten.

Fördermittel clever nutzen

Planung und Antragstellung aus einer Hand

Viele Unternehmen, Kommunen und Träger schöpfen die verfügbaren Fördermittel nicht aus – oder stellen Förderanträge zu spät. Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte unterstütze ich Sie frühzeitig bei der Auswahl, Kombination und Beantragung aller relevanten Förderprogramme für Nichtwohngebäude, z. B.:


  • BAFA-Förderung für Energieberatung nach DIN V 18599
  • BEG-Förderung für Sanierung einzelner Bauteile oder Anlagentechnik
  • KfW-Programme für Effizienzgebäude-Standards und Komplettsanierungen
  • Zusätzliche Boni für Kommunen, KMU oder besonders effiziente Maßnahmen


Wichtig: Viele Förderprogramme sind nur mit vorheriger Beratung durch einen gelisteten Experten möglich – und müssen vor Maßnahmenbeginn beantragt werden.

Häufige Fragen zur Beratung für Nichtwohngebäude

Für Gewerbetreibende, Kommunen & Träger öffentlicher Aufgaben

Die BEG-Förderung für bestehende Nichtwohngebäude beträgt je nach Maßnahme bis zu 45 % (plus 5 % Bonus bei KMU oder Kommunen). Förderfähig sind Sanierungen an Gebäudehülle, Anlagentechnik, Beleuchtung und mehr.

Ja – die Energieberatung für Nichtwohngebäude wird vom BAFA mit bis zu 80 % bezuschusst. Als zertifizierter Experte übernehme ich Antragstellung, Dokumentation und Abrechnung.

Alle Gebäude, die überwiegend nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, z. B. Büros, Praxen, Schulen, Kindergärten, Lager- und Produktionshallen, Vereinsheime oder Kirchen.

Ja – eine qualifizierte Energieberatung durch einen gelisteten Energieeffizienz-Experten ist Voraussetzung für die meisten Förderprogramme im Nichtwohngebäudesektor.

Wer darf Energieberatungen durchführen?

Vertrauen Sie auf geprüfte Qualität:


Als staatlich geprüfter und in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Berater sind wir zur Durchführung förderfähiger Energieberatungen berechtigt.


So stellen Sie sicher, dass Ihre Investitionen anerkannt werden und Fördermittel ausgeschöpft werden können.